Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Beschluss:

 

Im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 wird die Verwaltung zur Auftragsvergabe bei den Investitionsmaßnahmen ermächtigt, sofern die Behandlung im Kreisausschuss zur Verzögerung führen würde. Entsprechendes gilt für größere Aufträge beim Bau-Unterhalt, wie der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Erneuerung der Grundleitungen im LRA.

 

Dabei ist der Auftrag jeweils dem Anbieter mit dem annehmbarsten Angebot zu erteilen.