Sitzung: 26.06.2017 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
1.) Die in der Anlage 1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2016 von insgesamt
Verwaltungshaushalt 469.819,27 Euro
Vermögenshaushalt 96.156,73 Euro
559.976,00 Euro
Sind unabweisbar und werden gemäß Art. 66 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt
2.) Die Haushaltsüberschreitungen deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Kreistages fällt sind in der Anlage 2 aufgelistet.
Verwaltungshaushalt 858.789,60 Euro
Vermögenshaushalt 1.001.443,89 Euro
1.860.223,49 Euro
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage 2 angeführten Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 1.860.223,49 Euro zu genehmigen.