Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

1.)    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz anzuwenden und eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 

2.)    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag auch beim Zweckverband Schulzentrum und beim Zweckverband Berufsfachschule für Musik Oberfranken die o. a. Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen.