Sitzung: 19.09.2016 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
1.)
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Übergangsregelung
nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz anzuwenden und eine entsprechende
Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
2.)
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag auch beim Zweckverband Schulzentrum und
beim Zweckverband Berufsfachschule für Musik Oberfranken die o. a.
Übergangsregelung in Anspruch zu nehmen.