Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

1.)    Die in der Anlage 1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen  2015 von insgesamt

 

Verwaltungshaushalt                                                                    522.341,66 Euro

Vermögenshaushalt                                                                     367.362,51 Euro

889.704,17 Euro

 

sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.

                                   

2.)    Die Haushaltsüberschreitungen deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Kreistages fällt sind in der Anlage 2 aufgelistet. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die dort angeführten Mehrausgaben in Höhe von insgesamt  2.298.041,33 Euro zu genehmigen.