Sitzung: 19.09.2016 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
1.)
Die in
der Anlage 1 aufgelisteten
Haushaltsüberschreitungen 2015 von
insgesamt
Verwaltungshaushalt 522.341,66
Euro
Vermögenshaushalt 367.362,51
Euro
889.704,17
Euro
sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60
Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.
2.) Die
Haushaltsüberschreitungen deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Kreistages fällt sind in der Anlage 2 aufgelistet. Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die dort angeführten Mehrausgaben in
Höhe von insgesamt 2.298.041,33 Euro zu genehmigen.