Sitzung: 09.05.2016 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
1. Der vom Rechnungsprüfungsamt
erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 des
Landkreises Kronach vom 10.03.2016 wurde mit Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.03.2016 zum Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 der Landkreisordnung
(LKrO) erklärt.
Der Kreistag hat vom Bericht Kenntnis genommen.
Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht
erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.
Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung
2014 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage
festgestellt.
2. Der
Verwaltung wird für das Jahr 2014 die Entlastung erteilt.