Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsamt erstellte Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 des Landkreises Kronach vom 10.03.2016 wurde mit Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 23.03.2016 zum Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne des Art. 89 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) erklärt.

Der Kreistag hat vom Bericht Kenntnis genommen.

Die hierin enthaltenen Prüfungsfeststellungen sind – soweit bisher noch nicht erfolgt – in angemessener Zeit zu erledigen bzw. zu beachten.

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Jahresrechnung 2014 des Landkreises Kronach nach Art. 88 Abs. 3 LKrO gemäß der Anlage festgestellt.


2.         Der Verwaltung wird für das Jahr 2014 die Entlastung erteilt.