Sitzung: 04.03.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 2
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der zwischen dem Landkreis Kronach und der
Arbeitsgemeinschaft geschlossene Rahmenvertrag in der Weise abgeändert wird,
dass ab dem 01.01.2015 der Aufgabenkatalog des § 2 Abs. 1 um die
„Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche (§ 35a
Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII)“ erweitert wird. Deshalb wird bis auf weiteres von einer
Streichung der zusätzlichen 7,5 Wochenstunden für eine sozialpädagogische
Fachkraft (§ 6 Abs. 2 des Vertrages vom 11.07.2001) abgesehen.