Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 2

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der zwischen dem Landkreis Kronach und der Arbeitsgemeinschaft geschlossene Rahmenvertrag in der Weise abgeändert wird, dass ab dem 01.01.2015 der Aufgabenkatalog des § 2 Abs. 1 um die „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII)“ erweitert wird. Deshalb wird bis auf weiteres von einer Streichung der zusätzlichen 7,5 Wochenstunden für eine sozialpädagogische Fachkraft (§ 6 Abs. 2 des Vertrages vom 11.07.2001) abgesehen.