Beschluss:
1.)
Der Landkreis Kronach verzichtet
unter den nachfolgend genannten Bedingungen bei einem vollständigen oder
teilweisen Verkauf der Grundstücke
Flurnummer 1407/1 und 1407/3 der Gemarkung Kronach auf die Ausübung seines
Vorkaufsrechtes gemäß § 14 a des Unternehmenskaufvertrages „Frankenwaldklinik“
vom 30.09.2005.
a.)
Das Kommunalunternehmen „Kliniken
und Heime des Bezirks Oberfranken“ verpflichtet sich auf den o. g. Grundstücken
eine Tagesklinik für die Erwachsenenpsychiatrie zu errichten.
b.)
Bezüglich des Grundstücks Flurnummer
1407/1 wird der Verzicht des Vorkaufsrechts nur für eine Teilfläche erklärt. Ausgenommen vom Verzicht auf die
Ausübung des Vorkaufsrechtes sind die Grundstücksflächen, auf denen derzeit von
der AWO – Bezirk Ober- und Mittelfranken e. V. ein Wohnheim
und Außenwohngruppen für psychisch kranke Menschen betrieben werden
(Haus am Rosenberg). Zu diesen Flächen zählt auch der notwendige Umgriff um das
Gebäude, der für den ordnungsgemäßen Betrieb des „Hauses am Rosenberg“
notwendig ist (Zugänge, etc..).
2.)
Der Landrat des Landkreises
Kronach wird im Rahmen der Ziffer 1 dieses Beschlusses zur Abgabe der Erklärung
auf den Verzicht der Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Grundstücke
Flurnummer 1407/1 (Teilfläche) und 1407/3 der Gemarkung Kronach ermächtigt.