Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Anwesend: 10

Beschluss:

 

1.)    Der Landkreis Kronach verzichtet unter den nachfolgend genannten Bedingungen bei einem vollständigen oder teilweisen Verkauf  der Grundstücke Flurnummer 1407/1 und 1407/3 der Gemarkung Kronach auf die Ausübung seines Vorkaufsrechtes gemäß § 14 a des Unternehmenskaufvertrages „Frankenwaldklinik“ vom 30.09.2005.

 

a.) Das Kommunalunternehmen „Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken“ verpflichtet sich auf den o. g. Grundstücken eine Tagesklinik für die Erwachsenenpsychiatrie zu errichten.

 

b.) Bezüglich des Grundstücks Flurnummer 1407/1 wird der Verzicht des Vorkaufsrechts nur für eine Teilfläche  erklärt. Ausgenommen vom Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes sind die Grundstücksflächen, auf denen derzeit von der AWO – Bezirk Ober- und Mittelfranken e. V. ein Wohnheim und Außenwohngruppen für psychisch kranke Menschen betrieben werden (Haus am Rosenberg). Zu diesen Flächen zählt auch der notwendige Umgriff um das Gebäude, der für den ordnungsgemäßen Betrieb des „Hauses am Rosenberg“ notwendig ist (Zugänge, etc..).

 

2.)    Der Landrat des Landkreises Kronach wird im Rahmen der Ziffer 1 dieses Beschlusses zur Abgabe der Erklärung auf den Verzicht der Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Grundstücke Flurnummer 1407/1 (Teilfläche) und 1407/3 der Gemarkung Kronach ermächtigt.