Sitzung: 23.07.2014 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt eigenständig über die Verwendung, Verwertung und Entsorgung von gebrauchten Ausstattungsgegenständen zu entscheiden, für die im Rahmen, bzw. im Nachgang von Bau- und Sanierungsmaßnahmen keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht.
Gegebenenfalls können diese Gegenstände auch kostenlos an Dritte, insbesondere an Kommunen, kommunal bestimmte oder caritative Einrichtungen, abgegeben werden.