Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt eigenständig über die Verwendung, Verwertung und Entsorgung von gebrauchten Ausstattungsgegenständen zu entscheiden, für die im Rahmen, bzw. im Nachgang  von Bau- und Sanierungsmaßnahmen keine Verwendungsmöglichkeit mehr besteht.

 

Gegebenenfalls können diese Gegenstände auch kostenlos an Dritte, insbesondere an Kommunen, kommunal bestimmte oder caritative Einrichtungen, abgegeben werden.