Sitzung: 17.09.2018 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Beschluss:
1.)
Die in der Anlage
1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen 2017 von insgesamt
Verwaltungshaushalt 557.632,40 Euro
Vermögenshaushalt 188.204,55 Euro
745.836,95
Euro
Sind
unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss
genehmigt
2.)
Die Haushaltsüberschreitungen deren Genehmigung in
die Zuständigkeit des Kreistages fällt sind in der Anlage 2 aufgelistet.
Verwaltungshaushalt 198.339,54 Euro
Vermögenshaushalt 0,00 Euro
198.339,54
Euro
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Anlage 2 angeführten Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 198.339,54 Euro
zu genehmigen.