Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.)    Die in der Anlage 1 aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen  2013 von insgesamt

 

Verwaltungshaushalt                                                        602.968,81 Euro

Vermögenshaushalt                                                         103.284,98 Euro

706.253,79 Euro

 

sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60 Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.

 

 

ungeändert beschlossen                                                               Ja  11   Nein 0   Anwesend 11

 

 

2.)    Die Haushaltsüberschreitungen deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Kreistages fällt sind in der Anlage 2 aufgelistet. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die dort angeführten Mehrausgaben in Höhe von insgesamt  373.131,51 Euro zu genehmigen.