Sitzung: 29.09.2014 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
1.)
Die in
der Anlage 1 aufgelisteten
Haushaltsüberschreitungen 2013 von
insgesamt
Verwaltungshaushalt 602.968,81
Euro
Vermögenshaushalt 103.284,98
Euro
706.253,79
Euro
sind unabweisbar und werden gemäß Art. 60
Abs. 1 LKrO durch den Kreisausschuss genehmigt.
ungeändert
beschlossen Ja
11 Nein 0
Anwesend 11
2.) Die Haushaltsüberschreitungen deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Kreistages fällt sind in der Anlage 2 aufgelistet. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die dort angeführten Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 373.131,51 Euro zu genehmigen.